Die Kunstmarktprofis sind nun verpflichtet, den Weiterverkauf bei der einzigartigen Plattform anzumelden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass das Folgerecht unbedingt innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung bezahlt werden muss.
Nach dem Weiterverkauf, und sobald die Auktionspreise und/oder Weiterverkaufspreise mitgeteilt werden, stellt die einzigartige Plattform die Rechnung der Rechte aus und fragt die Zahlung davon innerhalb der vom Gesetz festgelegten Fristen.