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Informationen zu den Rechtsinhabern

Was ist das Folgerecht?
Das Folgerecht ist eine Entschädigung die Autoren von grafischen, visuellen und fotografischen Werken genießen bei Weiterverkäufen ihrer Werke, an denen ein Profi des Kunstmarkts beteiligt ist.

Die Kunstmarktprofis, die als Verkäufer, Käufer oder Zwischenhändler an einem Verkauf beteiligt sind, so wie der Verkäufer sind als Gesamtschuldner verpflichtet, die Weiterverkäufe bei der einzigartigen Plattform für das Folgerecht anzumelden.

Wie kann ich das Folgerecht bekommen?
Wenn Sie kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, dann müssen Sie die einzigartige Plattform kontaktieren und Ihre Folgerechte via contact@resaleright.be fordern.

Sie sind schon Mitglied einer Verwertungsgesellschaft. Was müssen Sie dann tun?
Für Sie ändert sich nichts. Ihre Autorengesellschaft wird Ihnen stets Ihre Folgerechte wie früher verteilen.

Wie wird das Folgerecht berechnet?
Das Folgerecht wird berechnet sobald der Weiterverkaufspreis des Werkes € 2.000 oder mehr beträgt. Der zu erheben Betrag des Folgerechts ist heute ein Prozentsatz des Verkaufspreises, ohne MwSt., der wie folgt festgelegt ist:

  • 4% für die Tranche des Verkaufspreises bis € 50.000
  • 3% für die Tranche des Verkaufspreises zwischen € 50.000,01 und € 200.000
  • 1% für die Tranche des Verkaufspreises zwischen € 200.000,01 und € 350.000
  • 0,5% für die Tranche des Verkaufspreises zwischen € 350.000,01 und € 500.000
  • 0,25% für die Tranche des Verkaufspreises über € 500.000

Der Höchstbetrag des Folgerechts kann allerdings nicht € 12.500 überschreiten.

Wie wird es erhoben?
Die Kunstmarktprofis sind nun verpflichtet, den Weiterverkauf bei der einzigartigen Plattform anzumelden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass das Folgerecht unbedingt innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung bezahlt werden muss

Nach dem Verkauf, und sobald die Auktionspreise und/oder Weiterverkaufspreise mitgeteilt werden, stellt die einzigartige Plattform die Rechnung der Rechte aus und fragt die Zahlung davon innerhalb der vom Gesetz festgelegten Fristen.

Eines meiner Werke ist in Belgien weiterverkauft worden. Darf ich Sie darauf hinweisen?
Im Allgemeinen werden alle Weiterverkäufe von der einzigartigen Plattform kontrolliert. Sie sind jedoch frei, uns zu informieren: contact@resaleright.be.

Und was mit öffentlichen Versteigerungen im Ausland?
Die SABAM und die SOFAM, die die einzigartige Plattform verwalten, haben mit den Verwertungsgesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen in den Ländern, in denen das Folgerecht auch zugepasst wird. Daher können die belgischen Autoren das Folgerecht auch genießen für die Weiterverkäufe, die in diesen Ländern stattfinden.

Verteilung
Die eingezogenen Folgerechte werden auf das Konto der Begünstigten, Künstler und/oder Rechtsinhaber überwiesen.

Verjährung
Die Frist, um Folgerechte zu fordern, ist 5 Jahre ab dem Weiterverkauf.

Nützlich zu wissen
Die einzigartige Plattform zentralisiert alle Informationen und Daten hinsichtlich des Folgerechts. Für weitere Informationen dazu: contact@resaleright.be oder +32 2 725 11 75. Sie können sich auch an die Autorengesellschaft wenden, wovon Sie Mitglied sind.