In der Zeitspanne zwischen 1921 und 1999 wurden die Folgerechte noch von der Behörde gesichert, die Listen der Verkäufe in dieser Zeitspanne veröffentlichte. Die Folgerechte, die von den betroffenen Künstlern nicht gefordert wurden, sind während dieser Zeit auf einem Konto geblieben.
Unlängst beschloss die Behörde, die Verteilung des Gelds den Verwaltungsgesellschaften Sabam und Sofam anzuvertrauen.
Die Künstler oder deren Erben, die sich in dieser Liste wiederfinden, können ihre Folgerechte noch anfragen, indem sie ein E-Mail an contact@resaleright.be schicken. Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen haben möchten, bitte rufen Sie Nummer +32 2 725 11 75 an.